Wem gehört Heizöl bei ETW-Verkauf?
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Kaufpreis noch nicht überwiesen, d.h. wir sind derzeit noch Besitzer und Eigentümer. ... Das frische Öl wird dann über die Warmwasserzählerstände abgerechnet und direkt (wie auch alle anderen anfallenden Kosten) von den beiden Eigentümern bezahlt, da es in der Eigentümergemeinschaft keine Rücklagen gibt. Jeder Eigentümer hat laut Ölrechnung, die der Nachbar jedes Jahr bei Ölbestellung erstellt einen Anteil von 4500 Litern.