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Ameisenbefall in Erdgeschoßwohnung einer Wohneigentümergemeinschaft

18. Mai 2016 09:45 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Wir wohnen in einer Erdgeschoßwohnung einer Eigentümergemeinschaft, erbaut 2006.
Jetzt haben wir in fast allen Zimmern starken Ameisenbefall (ganz kleine Ameisen).
Müssen wir die Kosten für eine Schädlingsbekämpfungsfirma selbst zahlen, oder wird das aus der Rücklage .der WEG bezahlt?

Reinhard Wollnik
Closewitzer Sztr. 4 d
07743 Jena

18. Mai 2016 | 11:50

Antwort

von


(910)
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Grundsätzlich muss der jeweilige Eigentümer an seinem Sondereigentum auftretende Schäden – die Kosten der Ameisenbeseitigung stellen als unfreiwillige Vermögenseinbuße einen solchen Schaden dar - selbst beseitigen. Anders kann dies sein, wenn der Schaden vom Gemeinschaftseigentum ausgeht, was im Rahmen dieser Plattform aus der Ferne aber nicht beurteilt werden kann, da zu prüfen ist, auf welchem Weg die Ameisen in Ihre Wohnung gelangen; zudem ist die Teilungsordnung (Gemeinschaftsordnung) einzusehen.

Ich rate Ihnen, einen Rechtsanwalt vor Ort mit der Detailprüfung und ggf. Vertretung Ihrer Interessen zu beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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