Computerbetrug - Reichen IP-Adressen bereits zu einer Verurteilung ?
vom 16.12.2009
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Allerdings könnte er dies nicht beweisen, er hätte keine Zeugen und es liegen keine Anzeigen/Verfahren oder ähnliches vor.Wie gesagt kenne ich den Mann praktisch nicht. 3)Hat sich der Geschädigte nicht auch fahrlässig verhalten, indem er nicht den E-Mail Betreiber von dem angeblichen Missbrauch in Kenntnis setzte ?