Folgendes steht drin : Rechtskräftig seit 03.09.2009 Datum der tat : 20.12.2007 Tatbezeichnung : Gemeinschaftliche Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch einer widerstandsunfähigen, Vergewaltigung sowieso gemeinschaftlicher Diebstahl im besonders schweren Fall Angewendete Vorschriften : StGB § 177 Abs. 1 Nr. 1, § 179 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 5, § 242, § 243 Abs. 1 Nr. 2, § 53, § 52, § 25 Abs. 2, § 21, JGG § 3, § 1, § 21 2 Jahre Jugendstrafe Bewährungszeit 3 Jahre Jugendstrafe erlassen mit Wirkung vom 21.09.2012 Strafmakel beseitigt Laut meinem damaligen bewehrungshelfer, sollten diese Eintragungen nicht mehr da sein, doch es fällt mir schwer zu glauben das sich dabei Fehler erlaubt werden. ... Meine frage ist nun erstens wie lange steht es dort drin und besteht die Möglichkeit diese Eintragungen frühzeitig löschen zu lassen ?