Mündliche Abmachung über Hof-Kammern-Nutzung nach Besitzerwechsel noch gültig?
Sehr geehrte Frau RÄin / Sehr geehrter Herr RA, es handelt sich um eine Frage, um deren Antwort ich Sie sehr gerne bitten möchte. Wenn möglich in Sätzen, die auch für uns juristische Laien verständlich sind. ;) Wohnort Südbayern. ................................ Vom Vorbesitzer wurde uns erlaubt, in einer kleinen Kammer des Hofraums unsere zwei Fahrräder unterzustellen und in noch einem anderen kleinen Hofraumkammer das Brennholz für unseren Holzherd zu lagern.