Obwohl die Mieterin berufstätig ist, hat sich plötzlich die Arge bei mir gemeldet und mir angeboten die zukünftigen (aber nicht die rückständigen)Mieten zu zahlen, wenn ich die Kündigung zurücknehme. ... Es ist mir bekannt, dass ich jetzt normalerweise erst den Gerichtsvollzieher beauftragen müsste, dieser muss aber eine weitere Frist von mind. 3 Wochen einhalten, bis er die Räumung durchführen kann. ... Auch wenn ich jetzt den Gerichtsvollzieher beauftragen werde, wird dieser die Räumung nicht durchführen können, weil ich keinen Räumungstitel gegen die fremde Person habe.