Fristlose Kündigung als Azubi
vom 30.12.2011
48 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz / Aachen
Ich kann folgende Gründe anführen und weiß eben nicht ob diese zu einer fristlosen Kündigung ausreichend sind. - Der Asubildungsbetrieb besteht nur aus einem "Ausbilder" der keine besondere Qualifikation (abgesehen von einem Diplom) aufweisen kann. - Es waren zwischenzeitlich 4 Azubis unter diesem einen Ausbilder beschäftig - keine anderen Festangestellen vorhanden. 2 der Azubis haben schon im Dezember gekündigt. - Der Ausbilder kann keine Inhalte vermitteln - ich bin für Ihn sowie die anderen Azubis die erste Anlaufstelle wenn es Probleme zu lösen gilt. - Der Ausbilder führt eine ständige Kontrolle der Geschäftsräume über Kameras durch.