Erhebung von Erschliessungsbeiträgen nach Wohnungsverkauf
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Meiner Frage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Ich habe meine Eigentumswohnung per notariellem Kaufvertrag verkauft. ... In dem notariellen Kaufvertrag steht folgende Vereinbarung unter §8 - Anliegerbeiträge, Kosten, Steuern "Erschliessungs- und sonstige Anliegerbeiträge trägt der Veräusserer, soweit sie bis zum heutigen Tage durch Zustellung eines Beitragsbescheides festgesetzt worden sind. ... Der Käufer stellt sich nach Rücksprache mit Notar und der GEmeinde auf den Standpunkt, dass ich (Verkäufer) diese Erschliessungskosten zu zahlen habe, da es sich um einen Sachverhalt handelt, der in Absatz 2 des notariellen Kaufvertrages beschrieben ist.