Kündigungsfrist für Mieter mit Alt-Mietvertrag
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Guten Tag, wir haben als Mieter einen Standardmietvertrag für Wohnräume von Oktober 1998 auf unbestimmte Zeit, d.h. mit den damals üblichen Kündigungsfristen, die sich nach diesen Regelungen auch für den Mieter verlängern, mithin nach über 8 Jahren Mietdauer auf 9 Monate. Gilt nun für uns als Mieter mit diesem Vertrag auch die neue Kündigungsfrist lt. BGB von 3 Monaten, oder bedeuten die Übergangsregelungen, dass hier immer noch die alten Fristen gelten, dass wir also 9 Monate Frist einzuhalten hätten?