Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Der Tatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB
) setzt voraus, dass die Person des Beleidigten erkennbar und hinreichend konkretisiert ist. Hieran bestehen in Ihrem Fall bereits Zweifel, da sich die Aussage des L nicht direkt auf Sie bezog. Er spricht ja allgemein von „Idioten" und nicht von „Idioten wie Du" oder „Idioten wie D".
Aber selbst wenn man aufgrund der vorherigen Konversation konstruieren würde, dass sich die Bezeichung „Idiot" direkt an Sie richten sollte, wäre durchaus fraglich, ob dies als Beleidigung oder sonstige Persönlichkeitsrechtsverletzung eingestuft werden kann. Denn hierbei muss stets auch das Umfeld betrachtet werden, in dem sich der Vorgang abgespielt hat.
In Internetforen –und chats herrscht aber (nicht zuletzt aufgrund der zumindest teilweisen Anonymität und räumlichen Entfernung) bekanntermaßen oftmals ein etwas rauerer Ton, und auch in Ihrem Fall scheint dies zumindest nach den von Ihnen zitierten Passagen nicht anders zu sein. Fällt eine möglicherweise beleidigende Äußerung aber in einem Umfeld, in dem solche Äußerungen (leider) nicht unüblich sind, kann sogar die direkte Bezeichnung als „Idiot" nicht als schwere Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts eingestuft werden (vgl. z.B. LG Osnabrück: Urteil vom 13.04.2006 - 4 S 121/06
).
Ich sehe daher nur sehr geringe Erfolgsaussichten bezüglich eines Vorgehens gegen K oder L. Da die Beiträge eh nach 14 Tagen gelöscht werden, sollte diese Zeit abgewartet werden, auch wenn es schwerfällt. Dafür wäre die Angelegenheit dann aber auch vergessen.
Durch ein Vorgehen gegen K oder L würde dagegen erfahrungsgemäß genau das Gegenteil erreicht, nämlich dass die Aussage des L einem größeren Personenkreis bekannt wird und von diesem dann auch tatsächlich direkt auf Sie bezogen wird. Dieses auch als Streisand-Effekt bezeichnete Phänomen sollte aber unbedingt vermieden werden, sodass ich auch aus diesem Grund von einem weiteren Vorgehen abraten muss.
Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: http://www.jan-wilking.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Jan Wilking
Als erstes vielen Dank für ihre ausführliche Antwort.
Kurze Nachfrage:
Hat L. nicht mit seinem Kommentar
„pinselt den Link mit einem große "HEUL DOCH" über"
untermauert, dass er die volle Absicht hatte mich zu beleidigen.
Zumal er sich da direkt mit mir unterhält siehe „klappe halten [D]".
Außerdem ist ein rauer Ton auf einem Rollenspiel-Server unerwünscht und eine Seltenheit nicht mit einem Chat vergeleichbar eher einem Forum.
In den AGB steht sogar „Des Weiteren ist bitte darauf zu achten, Diskussionen jeglicher Art und Weise, in einem angemessenen und vernünftigen Tonfall zu führen."
Ich befürchte nun leider, in Zukunft häufiger Opfer von solchen Kommentaren auf diesem Server zu werden, da nun bekannt ist, dass es keine Konsequenzen hat wenn es mich betrifft.
Erneut vielen Dank und einen schönen Abend noch!
Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Wie ich schon geschrieben hatte, lässt sich ggf. aus dem Gesamtzusammenhang der Konversation eine direkte Ansprache konstruieren. Aber auch dann ist meines Erachtens fraglich, ob die Aussage des L tatsächlich als ausreichend persönlichkeitsverletzend einzustufen ist, um Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche zu begründen.
Ich denke auch nicht, dass die Situation sich allein dadurch verschlechtern wird, dass Sie nicht mit rechtlichen Mitteln gegen die Aussage vorgehen. Wie schon oben geschrieben sehe ich größere Gefahren, wenn tatsächlich rechtliche Schritte eingeleitet werden. Insbesondere wenn Sie einen solchen Rechtsstreit verlieren sollten (und das halte ich durchaus für realistisch), hätten Sie überhaupt kein Druckmittel mehr in der Hand.
Daher bleibe ich bei meiner Empfehlung, zunächst keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen. Sollten sich entsprechende Kommentare, wie von Ihnen befürchtet, in Zukunft wirklich häufen und sich in der Angriffsintensität noch verstärken, so können dann immer noch rechtliche Schritte geprüft werden. Dann hätten Sie aber auch mehr in der Hand und damit auch bessere Erfolgsaussichten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen