Haftung bei Baumängeln am Gemeinschaftseigentum
vom 25.7.2013
75 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Teilungserklärung und Baubeschreibung. - Insgesamt umfasst die WEG 12 Eigentumswohnungen - Die Wohnungsübergabe erfolgte am 17.08.2011 - bereits mit Bekanntgabe des ersten WEG Wirtschaftsplans ergaben sich unerwartet hohe Betriebskosten für Heizung und Warmwasserbereitung - die Hausverwaltung hat im Nachgang eine schriftliche Mängelanzeige an den Bauträger übermittelt, seitdem steht die Hausverwaltung in Kontakt mit Bauträger sowie diversen Unterauftragnehmern, die mit der Installation der Anlage beauftragt wurden - der Bauträger und die Unterauftragnehmer sind nicht in der Lage bzw. motiviert, die Anlage erwartungsgemäß zu optimieren (liegt ggf. auch an Streitigkeiten zwischen Bauträger und Unterauftragnehmern) - von den erwarteten (nach KfW70 Standard) und auch im Kaufvertrag zugesicherten Betriebskosten ist die Anlage auch heute (2 Jahre Kostenverfolgung) weit entfernt Die Ansatzpunkte für Forderungen an den Bauträger 1) Gewährleistung/Mängelbeseitigung - gemäß Kaufvertrag basierend auf unvollständiger Bauverpflichtung 2) Schadenersatz für überhöhtes Wohngeld seit Bezug der Wohnung: - es wird im Kaufvertrag auf „nach derzeitiger Kalkulation monatliche Bewirtschaftungskosten von 2,50EUR/qm²" verwiesen, die tatsächlichen Kosten liegen aber um ca. 100% höher (nachweislich über Abrechnungen der vergangenen 2 Jahren) Abschließend die konkreten Fragen in Bezug auf die nächsten Schritte: 1) Wie soll bzgl. einer Mangelanzeige vorgegangen werden? ... direkt durch jeden Eigentümer oder gemeinschaftlich als WEG zu empfehlen?