Erlischt Anspruch auf Mietminderung bei erneuten Vertragsschließung?
vom 26.10.2016
52 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sabine Raeves, LL.M. / Machern
Der Mietvertrag war befristet bis 2018. Im Mai hat sich der Mieter bei mir gemeldet und mich gebeten, den Mietvertrag vorzeitig zu verlängern, weswegen wir einen neuen, befristeten Mietvertrag bis 2019 zu exakt gleichen (alten) Kondititionen geschlossen haben. ... Erlischt sein Anspruch auf Mietminderung nach § 536b BGB, da er einen neuen Vertrag zu gleichen Konditionen geschlossen hat und Kenntnis vom Mangel bei der erneuten Vertragsschließung hatte?