Rückabwicklung Fonds - Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung
vom 26.9.2018
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke / Dresden & Köln
Der RA vermutete, dass der Entschädigungsbetrag steuerunschädlich ist, das solle aber mein Steuerberater prüfen. Der gesamte Vorgang wurde dem Steuerberater zugereicht. Von dort kam die schriftliche Mitteilung, dass für die Entschädigung keine Steuer anfällt.