Damals haben wir einen Mietvertrag des Mieterbundes unterschrieben (http://www.mieterbund.de/fileadmin/pdf/mietvertrag/Wohnungs-Mietvertrag_online.pdf), der folgenden Passus zum Ausschluss der Eigenbedarfskündigung enthält: "§2 Mietzeit Das Mietverhältnis beginnt am 01.05.2012, es läuft auf unbestimmte Zeit. ... Werktag des Monats beim Vertragspartner eingegangen sein, wenn dieser Monat bei der Berechnung der Kündigungsfrist mitzählen soll, dabei zählen Samstag und Sonntag sowie gesetzlichen Feiertage nicht mit. ... Unter anderem auch deswegen, weil der Vermieter uns jegliche Investitionen offen gelassen hat (Anbringen Markise, Umgestaltung Garten / Vorgarten, etc, quasi jegliche Freiheiten) Nun habe ich zwei Fragen: 1.: Der Vermieter hat mehrere Immobilien und ist etwa (geschätzt) um die 60 Jahre alt.