Stattdessen habe ich inzwischen die erste Mahnung erhalten. ... Weiterhin sind wir oder unser Partner berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, für die zweite und jede weitere Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von jeweils EUR 2,50 zu verlangen, wobei Ihnen jeweils der Nachweis gestattet ist, dass uns oder unserem Partner durch die jeweilige Mahnung überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der Schaden wesentlich niedriger ist als die pauschalen Gebühren. Wir oder unser Partner behalten sich den Nachweis vor, dass durch die Bearbeitung der jeweiligen Mahnung bzw. der Übergabe an ein Inkassoinstitut ein höherer Schaden entstanden ist.