Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zwei Probleme sind hier zu lösen, zum Einen der fehlende Zugang der Kündigungerklärung und zum Anderen die Vertragsverlängerung fehlende Mahnung etc.:
1.
Den Zugang einer Willenserklärung - hier die Kündigung - müssen Sie hier konkret darlegen und beweisen können, was so leider nicht mehr funktionieren dürfte, wenn da die Post nicht weiterhelfen kann und Sie es nicht vorab per Fax/E-Mail oder Einschreiben gesendet haben.
Das wird also eher sehr schwer werden, weshalb Sie jetzt nochmals sofort kündigen sollten - fristgerecht.
2.
Zur Vertragsverlängerung:
Dazu bedarf es keiner konkreten Erklärung, so dass auch eine Mahnung entbehrlich war, wobei bei Ausbleiben von Raten, die schon monatlich zahlbar waren, eine Mahnung ebenfalls ausbleiben kann, wenn - wie hier - ein fester Zeitpunkt (Datum) oder Zeitraum (bis zum dritten Werktag etc.) im Vertrag festgelegt wurde.
In der Tat wäre aber ein nebenvertraglicher Punkt und Verstoß betroffen, da es gegen Treu und Glauben verstößt, wenn der Vertragspartner solange nicht reagiert, in Kenntnis der Tatsache, dass Sie sich das nicht mehr leisten können und weitere Raten ausgeblieben sind.
Damit ließe sich jedenfalls für sechs Monate die Zahlungspflicht begrenzen, was als Zeitgrenze anzusetzen wäre, nach der die Gegenseite hätte regieren müssen.
Dann nämlich seitens Ihres Vertragspartners nicht zu kündigen und einen so hohen Rückstand anlaufen zu lassen und eine Vertragsverlängerung zuzulassen, ist rechtswidrig, weil gegen Treu und Glauben.
Mehr wird aber aller Voraussicht nicht herausholen können, so dass zumindest noch sehcs Monate zu bezahlen wären.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen