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Aussergerichtliche Zahlungsaufforderung

27. Juli 2006 10:48 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Am 20.7.06 erhielt ich von der Fa centurionet o.g.Mahnung. Ich hätte, so die Mahnung, mich am 31.10.05 via internet in deren Programm angemeldet und somit eine 12 monatigen Vertrag abgeschlossen. Sie verlangen nun 94,60€ und drohen mit dem Erlass eines Vollstreckungsbescheids.
Tatsache ist, ich habe mich nie angemeldet, somit nie Daten geladen und ebenso, wie im Brief geschrieben, niemals Mahnungen via email bekommen.
Wie verhalte ich mich?

27. Juli 2006 | 10:56

Antwort

von


(246)
Pettenkoferstraße 10a
80336 München
Tel: 089/22843355
Web: https://www.kanzlei-kaempf.net
E-Mail:
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Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten.

Sie sollten die Firma Centurionet anschreiben und schildern, dass Sie sich zum einen schon nicht angemeldet und zum anderen keine Mahnung erhalten haben.
Ein solches Schreiben können Sie auch von einem Rechtsanwalt verfassen lassen.

Falls die Firma, wie angedroht einen Mahnbescheid und in der Folge einen Vollstreckungsbescheid beantragt, sollten Sie gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen.
Dann geht das Verfahren in ein Gerichtsverfahren über. In einem solchen trägt die Firma Centurionet die Beweislast dafür, dass ein Vertrag mit Ihnen geschlossen wurde. Das bedeutet die Firma Centurionet müsste den Vertragsschluss beweisen. Ob und inwiefern dies gelingen wird, vermag ich mangels genauer Sachverhaltskenntnis nicht beurteilen.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Kämpf
Rechtsanwalt

Fon 089/ 22843355
Fax 089/ 22843356

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