Zahlungsverpflichtung bei gemeinsam genutzten Vertrag
vom 12.9.2017
25 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Mitbewohnerin in einer 2er WG - als ich 2015 dort einzog bestand bereits ein Internet/Telefonvertrag, den sie abgeschlossen hatte und der ausschließlich auf ihren Namen lief - dieser Vertrag hatte/hat eine Kündigungsfrist von 2 Jahren - beim Auszug hatte ich den Vorschlag gemacht, den Vertrag auf meinen Namen umschreiben zu lassen und ihn in meine neue Wohnung mitzunehmen.