Nachfolgend der gesamte Text: ------ wir bestätigen Ihnen hiermit schriftlich, die mit Ihnen getroffene Vereinbarung bezüglich Ihrer Weiterbildung. 1. ... Sollten Sie die Weiterbildungsmaßnahme abbrechen oder Ihr Arbeitsverhältnis, im Fall einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund durch den Arbeitgeber oder aufgrund von Eigenkündigung, während der Weiterbildungsmaßnahme enden, ergibt sich eine Rückzahlungsverpflichtung in Höhe von 50% der bis dahin gezahlten Studiengebühren. 3. Sollte Ihr Arbeitsverhältnis nach Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme innerhalb 2 Jahre enden, ergeben sich folgende Rückzahlungsverpflichtungen: - Kündigung im ersten Jahr: Rückzahlung von 2/3 der Studiengebühren - Kündigung im zweiten Jahr: Rückzahlung von 1/3 der Studiengebühren Mit freundlichen Grüßen ------ Auf dem Dokument gibt es keine salvatorische Klause, Verweise zu AGBs oder zum sonstigen Arbeitsvertrag (in diesem gibt es auch keinen Absatz zu Fortbildungen o.ä.).