Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin auf der Suche nach einer juristischen Beratung zu folgendem Sachverhalt: Meine Mutter ist am 01.06.2003 in der Türkei verstorben und ich habe den Nachlass der Grundstücke erhalten bzw. ich bin nun als alleiniger Eigentümer im Grundbuch eingetragen. ... Am 05.07.2013 wurden die Grundstücke im Grundbuch auf meinen Namen übertragen. 1. ... Zudem interessiert mich, ob es juristisch möglich ist, dass ich vor Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist einen notariellen Vorvertrag abschließen kann, den ich dann nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist vollziehen kann, sollte es Interessenten geben, die das Grundstück kaufen möchten.