Verrechnung Steuerschulden
vom 11.6.2007
40 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Ein persönliches Gespräch brachte lediglich eine Meinung, die sich auf das Urteil bezieht , die Ankündigung der Nachteile einer Vollstreckung, aber keine eigentliche Klärung, woher das Finanzamt das Recht bezieht, Schulden vor einer Insolvenz in eine aktuelle Verrechnung einzubeziehen.