Krankentagegeld: in dieser Regelmäßigkeit zu Nachuntersuchungen?
vom 11.2.2012
55 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Ich bin seit 04.07.2011 arbeitsunfähig erkrankt und beziehe seit 09.2011 Krankentagegeld von meiner privaten Krankenversicherung.Ich bin selbstständig und betreibe eine ein Mann Handelsagentur im Außendienst.Seit dem 19.09.2011 werde ich alle 6 Wochen von meiner Versicherung aufgefordert, mich bei einem Arzt meiner Versicherung vorzustellen, was laut § 9 I Abs.3 wohl auch möglich ist. Diese Termine beim immer wieder gleichen Arzt endeten mit dem Ergebnis, dass ich ab den 06.02.2012 laut diesem Arzt nicht mehr völlig arbeitsunfähig bin. Meine Versicherung teilte mir sofort mit, dass ich somit ab den 06.02.2012 kein Anspruch auf Krankentagegeld mehr habe, denn so sieht es der Versicherungsvertrag vor.Diesem Untersuchungsergebnis habe ich widersprochen, da mein behandelter Arzt, ganz anderer Meinung ist.