Januar 2014, nicht jedoch vor Ablauf von zehn Tagen nach Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Notars beim Käufer, dass a) dieser Vertrag rechtswirksam ist und die für seinen Vollzug erforderlichen Genehmigungen vorliegen; b) zur Sicherung des Anspruchs des Käufers auf Eigentumsübertragung der Antrag auf Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch des Vertragsgegenstands gestellt ist, und bei Antragstellung keine Umstände aus dem Grundbuch ersichtlich waren, die der Eintragung der Vormerkung mit Rang nur nach den vorstehend aufgeführten Belastungen und nach Grundpfandrechten, bei deren Bestellung der Käufer mitgewirkt hat, entgegenstehen; und c) die Löschungsunterlagen für die mit Rang vor der Vormerkung eingetragene und nicht übernommene Belastung Abt. lll Nr. 2 sowie etwaiger weiterer Grundpfandrechte des Verkäufers dem Notar auflagenfrei vorliegen oder mit der Auflage, hiervon gegen Zahlung eines Betrages Gebrauch zu machen, der nicht höher ist als der vereinbarte erste Kaufpreisteilbetrag." -> Was ist die Bedeutung von „mit Rang nur nach den vorstehend aufgeführten Belastungen"? ... Der Vertrag und seine Anlagen enthalten keine Informationen über diese Gläubiger, und eine Kontoverbindung ist nur (s.o.) für die Zahlung des Restbetrags angegeben. … III.6 (Kaufpreis) „Der Käufer unterwirft sich wegen der Zahlung des Kaufpreises nebst Zinsen ab dem 1. ... Eine Änderung der Beweislast ist damit nicht verbunden." -> Ein erster Teilbetrag ist bis zum 31.01. zu zahlen, der Restbetrag jedoch erst nach Abschluss von Renovierungsarbeiten, für die im Vertrag einen Frist bis zum 28.02. vorgesehen ist.