Reiseroutenänderung einer Kreuzfahrt
vom 9.3.2014
25 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel / Wiesbaden
In den AGB von Aida heißt es: 4.2 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reise- vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von AIDA Cruises nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beein- trächtigen. ... Bei erheblichen Änderungen der Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages vor Reisebeginn ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.