guten tag, ich bin seit sept. letzten jahres von meinem mann geschieden, offen ist noch zugewinn, im oktober ist die nächste verhandlung. weiterhin soll ende des jahres nochmals die unterhaltzahlung an ihn überprüft werden. ich zahle monatlich 400 euro mietausgleich für das gemeinsam erworbene haus, in dem ich mit meinem sohn lebe, zusätzlich zahle ich 350 euro unterhalt und 500 euro monatlich seine schulden bei der bank ab. weiterhin zahle ich alle hauskredite allein ab, ca. 800 euro. unterhalt an meinen sohn zahlt mein exmann nicht, in vereinfachter form habe ich den klageweg nun bestritten. er war selbständig, wir hatten eine gemeinsame firma, er geschäftsführer, hat diese heruntergewirtschaftet aufgrund von massiver suchtthematik u. entsprechender schulden. weiterhin hat er letztes jahr eine herzbyepass-op. er schildert, er sei nicht erwerbsfähig- ohne arztbelege u. gutachten u. könne daher nicht arbeiten- unternimmt aber nichts, um aus der sucht herauszukommen. ganz im gegenteil, er setzt mich ständig unter druck ihm mehr geld, früher geld zu zahlen. andernfalls droht er mir seit über einem jahr mit der vernichtung meiner beruflichen existenz (bin selbständig)durch verleumdung. mein rechtsanwalt ist bisher nicht auf diese thematik eingegangen. bin ich weiterhin gezwungen ihm unter diesen umständen bis zu meinem lebensende unterhalt zu zahlen? ... (er ist übrigens aufgrund seiner sucht völligst unrealistisch und benötigt immer extrem viel geld). welche summe käme auf mich zu bzgl. zugewinn? bin ich wirklich verpflichtet, alle kosten allein zu zahlen?