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Privatdarlehen aus dem Ausland / Vertragsgestaltung

4. Oktober 2015 22:03 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Florian Bretzel

Zusammenfassung

Wie hoch sollte man bei einem privaten Darlehen die Zinsen ansetzen, damit es keine Schenkung darstellt?

Der Zinssatz ist bei der Bewertung als Schenkung nicht entscheidend. Ein Schenkung könnte man aber annehmen, wenn es sich um ein Darlehen auf unbestimmte Zeit handelt und keine Tilgung vereinbart ist.

Guten Tag,
Für einen Immobilienkauf (ETW) hier in Deutschland möchte meine Mutter ein Privates Darlehen aus dem Ausland (Türkei) aufnehmen. Der Darlehensgeber wird der in der Türkei Lebende Sohn sein. Die ETW soll 148.000€ kosten, plus Maklerprovision und Grunderwerbsteuer usw. Das Darlehen soll 180.000€ Umfassen.
Die Tilgung möchte sie gerne Jährlich vornehmen und flexibel bei der Abbezahlung sein.

1)Wie hoch sollte man die Zinsen mindestens ansetzen damit das Finanzamt diesen Privatvertrag anerkennt und/oder keine Schenkungssteuer erhebt oder es sonst zu keinen anderen Problemen kommt? Wären 4% p.a Realistisch?

2)Könnten sie freundlicherweise uns anhand eines Beispiels zeigen wie so ein Vertrag
mit genannten Daten aussehen könnte um das Finanzamt zufriedenzustellen?
Anstatt der Monatlichen Tilgung würde sie gerne flexibel bleiben wollen.

3) Welche Nachweise muss sie der Bank oder dem Finanzamt erbringen bezüglich der Herkunft des Geldes? Sie ist langjährige Kundin dieser Bank.

4) Muss man unbedingt diese "Grundschuld" ins Grundbuch eintragen lassen ?
Geht es nicht ohne?

5) Was sollte man noch alles beachten?



Vielen Dank!

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1) Der Zinssatz ist nicht entscheidend, grundsätzlich könnten Sie auch ein zinsloses Darlehen vereinbaren. Eine Schenkung könnte man aber annehmen, wenn das Darlehen auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wird und keine Tilgung vereinbart ist. Insoweit ist auf diese Punkte zu achten.

2) "Herr A gewährt Frau B ein Darlehen in Höhe von 180.000 Euro. Das Darlehen ist mit ... % jährlich zu verzinsen. Der Darlehensvertrag endet automatisch am ..., ohne dass es einer Kündigung bedarf. Nach Ende der Vertragslaufzeit ist der noch offene Darlehensbetrag in einer Summe zurückzuzahlen; während der Vertragslaufzeit sind jederzeit Tilgungen möglich."

3) Es gibt grundsätzlich keine Verpflichtung, Angaben zur Mittelherkunft zu machen. Mithilfe des Darlehensvertrages könnte die Herkunft aber ja auch unproblematisch belegt werden.

4) Ob der Darlehensgeber eine Besicherung haben möchte (und wenn ja, ob dies über eine Grundschuld erfolgen soll), kann dieser frei entscheiden.

5) Halten Sie alles, auch spätere Änderungen oder Nebenabreden, immer schriftlich fest. Das ist gerade auch bei Geldgeschäften innerhalb der Familie dringend zu empfehlen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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