Die Sachlage ist relativ verworren und ich versuche es auf die wesentlichen Aspekte der für den Rat wichtigen Elemente zu kürzen: - Umzug Anfang 2008, altes Mietverhältnis wurde gekündigt und Wohnung einwandfrei übergeben - Rückzahlung der Kaution selbst 6 Monate nach Übergabe nicht erfolgt; keine Angabe von Gründen; - diverse Schreiben an die Beauftragte Hausverwaltung bleiben unbeantwortet; Mieterschutz wird hinzugezogen, ebenfalls erfolglos; stetige Vertröstung auf "bald" - Beauftragung eines Anwalts mit Hilfe der Rechtsschutzversicherung; Klage wird eingereicht; keine Reaktion der Gegenseite; Versäumnisurteil - plötzliche Reaktion der Gegenseite mit der Behauptung wir hätten den Falschen verklagt; es stellt sich heraus, dass während unserer Mietzeit der Besitzer von "Firmenname GmbH" nach "Firmenname Hausvermietung KG" (sinngemäß) gewechselt hat, was uns aber nicht explizit mitgeteilt wurde sondern nur eine neue Bankverbindung - Streitverkündung vor Gericht gegenüber der nun dritten Partei im Boot - Vergleichsbereitschaft wird von der Gegenpartei signalisiert - angebotener Vergleich von meinem Anwalt: x trägt der Angeklagte, y der Kläger (wobei x ca. 80%) - Gegenpartei schlägt Vorschlag aus und macht Gegenvorschlag: sie würden die Kosten des Vergleichs tragen, wir die des bisherigen Rechtsstreits Und damit kommen wir an den Punkt, an dem ich Sie um Ihre Meinung bitte. Mein Anwalt rät mir zu der Annahme des Vergleichs, da wir prinzipiell den Falschen verklagt haben und somit die Gefahr besteht, dass wir den Prozess verlieren. ... "einer von euch beiden muss es doch eh an den Kläger zahlen, lasst es uns doch abkürzen" b) Wie ist dieser Fall zu bewerten bzw. was würden sie empfehlen?