Auszug - wer zahlt Reparaturen etc. ?
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Meine Situation stellt sich wie folgt dar: Nach 5 Jahren bin ich zum 30.9. aus meiner Mietwohnung ausgezogen. Mit der Vermieterin hatte ich mündlich vereinbart, dass die Vermieterin die volle Kaution behält und ich dafür nicht Malern etc. muss. Am 28.9. war die Übergabe der Wohnung, bei der ich ziemlich beschimpft wurde.