Neuer Gartenzaun wegen Terasse, NRW
vom 25.4.2010
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Unser Nachbar hat an unserer gemeinsamen Grundstücksgrenze (21,5 m, freistehende Häuser, alte Bebauung, in NRW) vor ca. 2 Wochen eine Terrasse gleich hinter dem bestehenden Zaun angelegt, ca. 1,5 m Abstand (Grundstücksbreite ca.10 Meter) Dieser Zaun ist ein Maschendrahtzaun und es wachsen dort auf beiden Seiten Büsche und Sträucher, er ist nicht blickdicht. ... Wir fühlen uns durch die neue Terrasse (ca. 5m x 5m groß) in der Nutzung unseres Gartens stark beeinträchtigt, da unsere Nachbarn dort täglich von ungefähr 14:00 bis 20:00 wochentags und von 11:00 bis 20:00 an den Wochenenden mit Besuch (insgesamt 2-7 Personen) und ihren Hunden (2 bis 5) spielen, erzählen etc. ... Unsere Frage lautet nun, können wir einen derartigen blickdichten Zaun errichten und muss sich unser Nachbar an den Kosten beteiligen?