Ich willigte ein, dass der Mann aus Innsbruck das Auto in Süddeutschland abholen und zur Reparautur in die Werkstatt bringen solle. ... (die Überweisung datiert 6 Wochen nachdem der Beschuldigte mir mitgeteilt hatte, dass er in der Werkstatt bezahlt habe und jetzt das Auto übernommen hätte). ... Es ist nun so, dass ich dem Beschuldugten ein Auto im Wert von ca. 15.000 Euro anvertraut hatte, ihm 3.300.- Euro für die Reparatur überwiesen habe, er das Fahrzeug nicht herausgibt, sogar verweigert, den Standort zu nennen, die im Auto befindlichen Wertgegenstände (Wert ca. 2.000.-) nicht herausgibt, mir Kosten für Mietwagen, Anwaltskosten etc. in Höhe von weiteren ca. 3.000.- Euro verursacht hat und dafür nicht zur Rechenschaft gezogen wird.