Vollstreckung ohne Brieflichem Rechnungsverkehr
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Wübbe / Köln
Nun droht mir Ohne Schreibverkehr und Telefonischer Auskunft durch Handyvertragsübernahme nicht Eigentümerin ein Vollstreckungsbescheid in Höhe von 1087,88 Euro obwohl eine Mitarbeiterin des Anbieters mir Telefonisch zusagte, dass ich mir keine sorgen machen brauche, durch erfolgte Überschreibung der Daten weshalb man unbefugten dritter keine Auskünfte in dem Fall mir geben darf.