Sonderausgaben/Unterhalt/kleines Ehegattensplitting
vom 11.7.2023
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Meine geschiedene Ehefrau ist 2020 verstorben. Bis dahin habe ich Unterhalt gezahlt und diesen bis zum Höchstbetrag über Anlage U/kleines Ehegattensplitting jeweils als Sonderausgabe geltend gemacht und auch anerkannt bekommen. Zusätzlich habe ich entsprechend dem Scheidungsfolgenvertrag regelmäßig die Mehrsteuern übernommen, die meiner Ex-Frau durch die Unterhaltszahlung entstanden sind. 2022 hat der Sohn und Alleinerbe meiner Ex-Frau diese letztmalig für 2020 entstandenen Mehrsteuern in Höhe von 2700 Euro bei mir eingefordert und auch gezahlt bekommen.