Sehr geehrter Fragesteller,
da Sie in Deutschland keinen Wohnsitz haben, sind Sie mit Ihren Einkünften aus gewerblicher oder selbstständiger Tätigkeit allenfalls beschränkt steuerpflichtig. Für beschränkt Steuerpflichtige richtet sich der Steuertarif zwar ebenfalls nach § 32a Abs. 1 EStG
, allerdings mit der Maßgabe einer Mindestbesteuerung in Höhe von 25%, § 50 Abs. 3 EStG
. Ein Grundfreibetrag existiert damit faktisch nicht.
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (im Sinne von freiberuflicher Arbeit gemäß § 18 EStG
) wären ohne Wohnsitz in Deutschland jedoch nur dann zu versteuern, wenn die Tätigkeit im Inland ausgeübt oder verwertet würde, § 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG
.
Eine Steuerpflicht in Deutschland würde auch dann nicht bestehen, wenn das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte nach dem Doppelbesteuerungsabkommen USA den Vereinigten Staaten zustehen sollte.
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Mit freundlichen Grüßen
F.Lehmann
-Rechtsanwalt-
info@ra-lehmann.eu
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