Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst bedanke ich mich für Ihre Anfrage.
Vorab muß ich darauf hinweisen, dass durch das Weglassen oder Hinzufügen von Sachverhaltsangaben Ihrerseits die rechtliche Berwertung anders ausfallen kann. Die Beratung innerhalb dieses Forum kann daher immer nur eine erste rechtliche Orientierung darstellen.
Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Soweit Ihrer Mitteilung zu entnehmen ist, wurde vereinbart, dass Sie als Gegenleistung sämtliche Bezinkosten tragen. Dies würde bedeuten, daß dies auch für die dienstlich veranlaßten Fahrten gilt.
Sie sollten Ihren Vertrag daher nochmals genau überprüfen. Sollte sich dann ergeben, dass die Bezinkosten für Dienstreisen erstattet werden, so kann dies allerdings nicht auf der Basis der geltenden Kilometerpauschalen gemacht werden, da diese sich auf die Nutzung von Privatfahrzeugen zu Dienstfahrten beziehen und nicht nur Bezinkosten, sondern auch Verschleiß, Versicherung, Steuern etc. berücksichtigen. Sie müßten die Abrechnung mittels Tankbelegen vornehmen.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Anwort weitergeholfen zu haben und verweise auf das einmalige kostenfreie Nachfragerecht.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Samens
Rechtsanwältin
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