Eigentum und Miete nach Insolvenz
vom 14.6.2011
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Ich habe folgende Probleme: 1.) 2003 habe ich in einem Freizeitpark eine Parzelle zur Freizeitgestaltung gemietet. Der Mietvertrag wurde mündlich und per Handschlag mit dem damaligen Geschäftsführer geschlossen. Die Parzelle durfte in Absprache und nach Genehmigung durch die Geschäftsführung bebaut werden.