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Verstoß gegen Paragraf 46, (2) der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen

4. Mai 2020 11:33 |
Preis: 57,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Zusammenfassung

Es geht um den Nachweis von Urteilen zu § 47 Absatz 2 BauO NRW.

Bitte mailen Sie mir die Aktenzeichen aller Urteile die in NRW und in anderen Bundesländern zu folgender Frage ergangen sind: Dürfen Räume, deren Fenster viel kleiner sind als es die jeweilige Landesbauordnung vorschreibt, bei der Wohnfläche zu 100 % eingerechnet werden? Es handelt sich ja nicht um Aufenthaltsräume.

Es kann sein, dass in früheren Fassungen der Landesbauordnung die Nummer des Paragrafen anders war. Daher der Wortlaut in der jetzigen Fassung bei NRW (andere Landesbauordnungen dürften ähnlich lauten):

"Aufenthaltsräume müssen ausrichend belüftet und mit Tageslicht belichtet werden können. Sie müssen Fenster mit einem Rohbaumaß der Fensteröffnungen von mindestens ein Achtel der Netto-Grundfläche des Raumes .... haben."

Ich benötige nur die Aktenzeichen der Urteile, keine Beratung. Daher mein Gebot von 57 Euro.

Vielen Dank und herzliche Grüße

6. Mai 2020 | 00:15

Antwort

von


(1395)
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Der angefragte Paragraf lautet jetzt: § 47 (Absatz 2) LBauO NRW.

Dazu 10 Urteile NRW und 1 Urteil des OVG Weimar, Urt. v. 12.1.2016 – 4 KO 850/09 (VG Meiningen)

3 K 1073/10 - Verwaltungsgericht Aachen
Gericht: Verwaltungsgericht Aachen
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: 3 K 1073/10
ECLI:DE:VGAC:2012:0619.3K1073.10.00
Entscheidungsdatum: 19.06.2012

9 K 2342/13 - Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Gericht: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: 9 K 2342/13
ECLI:DE:VGGE:2014:0912.9K2342.13.00
Entscheidungsdatum: 12.09.2014
Normen: BauO NRW §§ 6 Abs 1, 15 Abs 1, 17 Abs 3, 29 Abs 1, 31 Abs 1 und 4, 63 Abs 1
Schlagwörter: Bauordnungsverfügung; Rettungsweg; Standsicherheit

10 B 150/20 - Oberverwaltungsgericht NRW
Gericht: Oberverwaltungsgericht NRW
Entscheidungsart: Beschluss
Aktenzeichen: 10 B 150/20
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0309.10B150.20.00
Entscheidungsdatum: 09.03.2020

10 A 915/11 - Oberverwaltungsgericht NRW
Gericht: Oberverwaltungsgericht NRW
Entscheidungsart: Beschluss
Aktenzeichen: 10 A 915/11
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0924.10A915.11.00
Entscheidungsdatum: 24.09.2012

10 A 3076/17 - Oberverwaltungsgericht NRW
Gericht: Oberverwaltungsgericht NRW
Entscheidungsart: Beschluss
Aktenzeichen: 10 A 3076/17
ECLI:DE:OVGNRW:2019:0117.10A3076.17.00
Entscheidungsdatum: 17.01.2019

10 B 1268/19 - Oberverwaltungsgericht NRW
Gericht: Oberverwaltungsgericht NRW
Entscheidungsart: Beschluss
Aktenzeichen: 10 B 1268/19
ECLI:DE:OVGNRW:2019:1015.10B1268.19.00
Entscheidungsdatum: 15.10.2019

2 B 1111/14 - Oberverwaltungsgericht NRW
Gericht: Oberverwaltungsgericht NRW
Entscheidungsart: Beschluss
Aktenzeichen: 2 B 1111/14
ECLI:DE:OVGNRW:2014:1113.2B1111.14.00
Entscheidungsdatum: 13.11.2014

25 K 6230/04 - Verwaltungsgericht Düsseldorf
Gericht: Verwaltungsgericht Düsseldorf
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: 25 K 6230/04
ECLI:DE:VGD:2005:0520.25K6230.04.00
Entscheidungsdatum: 20.05.2005
Leitsätze: Erfolgreiche Nachbarklage gegen ein Mülltonnengebäude einer Gaststätte an der Nachbargrenze


7 B 1192/01 - Oberverwaltungsgericht NRW
Gericht: Oberverwaltungsgericht NRW
Entscheidungsart: Beschluss
Aktenzeichen: 7 B 1192/01
ECLI:DE:OVGNRW:2001:1108.7B1192.01.00
Entscheidungsdatum: 08.11.2001

28 K 2758/15 - Verwaltungsgericht Düsseldorf
Gericht: Verwaltungsgericht Düsseldorf
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: 28 K 2758/15
ECLI:DE:VGD:2016:0302.28K2758.15.00
Entscheidungsdatum: 02.03.2016
Normen: BauO NRW § 3 Abs 1; BauO NRW § 17; BauONRW § 40 Abs 4; BauO NRW § 61 Abs 1; BauONRW § 73 Abs 1

Schlagwörter: Hotel Ordnungsverfügung Brandschutz Nutzungsuntersagung Gästezimmer Beherbergungsstätte Rettungsweg Notausstiegsfenster Gefahr Bestandsschutz Ermessen
Abweichung

Leitsätze: Die Untersagung der Nutzung von Räumlichkeiten als Beherbergungszimmer mit der Begründung, es fehle der zweite Rettungsweg, weil die Abmessungen des Notausstiegsfensters nicht den Vorgaben des § 40 Abs 4 BauO NRW entsprächen, ist nicht zu beanstanden. Dies gilt wegen der konkreten Gefahr für Leib und Leben selbst im Falle einer bestandsgeschützten Nutzung.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer

Rückfrage vom Fragesteller 6. Mai 2020 | 10:57

Sehr geehrter Herr Burgmer,

leider geht Ihre Antwort nicht auf meine Frage ein.

Ich hatte gefragt zu Paragraf 46 Absatz 2 der aktuellen Landesbauordnung NRW. Das konnten Sie an meinem Anfragetext erkennen, der diesen Paragrafen wörtlich wiedergibt.

"Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet und mit Tageslicht belichtet werden können. Sie müssen Fenster mit einem Rohbaumaß der Fensteröffungen von mindestens ein Achtel der Netto-Grundfläche des Raumes ... haben."

Daran konnten Sie erkennen, dass es nicht um Fluchtfenster geht, sondern um normale Fenster eines Wohnraums, die zu klein sind.

Bitte senden Sie mir Urteile zu Paragraf 46 Absatz 2 der aktuellen Landesbauordnung NRW ohne zusätzliche Berechnung.

Sollten wider Erwarten doch Kosten anfallen, lassen Sie sich diese von mir bestätigen, bevor sie anfallen.

Vielen Dank und herzliche Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. Mai 2020 | 20:41

Gerne zu Ihrer Nachfrage:

Bitte senden Sie mir Urteile zu Paragraf 46 Absatz 2 der aktuellen Landesbauordnung NRW

Antwort:

Zur aktuellen Fassung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018) vom 21.07.2018 sind naturgemäß zu § 46 Absatz 2 weniger Urteile vorhanden als bei einer Recherche nur auf den sachlichen Inhalt ausgerichtet.

Hier die zugänglichen Entscheidungen ab dem 21.07.2018 bis heute:
Volltextsuche: § 46 BauO Aufenthaltsräume

10 B 1268/19 - Oberverwaltungsgericht NRW
Gericht: Oberverwaltungsgericht NRW
Entscheidungsart: Beschluss
Aktenzeichen: 10 B 1268/19
ECLI:DE:OVGNRW:2019:1015.10B1268.19.00
Entscheidungsdatum: 15.10.2019

23 L 2060/18 - Verwaltungsgericht Köln
Gericht: Verwaltungsgericht Köln
Entscheidungsart: Beschluss
Aktenzeichen: 23 L 2060/18
ECLI:DE:VGK:2018:0913.23L2060.18.00
Entscheidungsdatum: 13.09.2018

23 L 2061/18 - Verwaltungsgericht Köln
Gericht: Verwaltungsgericht Köln
Entscheidungsart: Beschluss
Aktenzeichen: 23 L 2061/18
ECLI:DE:VGK:2018:0903.23L2061.18.00
Entscheidungsdatum: 03.09.2018

8 D 9/16 .AK - Oberverwaltungsgericht NRW
Gericht: Oberverwaltungsgericht NRW
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: 8 D 9/16 .AK
ECLI:DE:OVGNRW:2019:1218.8D9.16AK.00
Entscheidungsdatum: 18.12.2019


Dasselbe mit Volltextsuche: § 46 Absatz 2 BauO Aufenthaltsräume

Keine Treffer.

Nach dem Gesetz ist der Oberbegriff für § 46 BauO NRW "Aufenthaltsräume", der auch unter Absatz 2 verwendet wird. Deshalb lässt sich die Recherche ohne Sachverhaltskenntnis i.e.S. und im vorgegebenen Rahmen nicht näher eingrenzen.

Hochachtungsvoll
Burgmer
- Rechtsanwalt

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