Kündigung eines Mietvertrages mit einem unverheirateten Paar
vom 27.10.2019
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Allerdings enthält der Mietvertrag folgende Klausel: §10 Nutzung der Mieträume, Untervermietung 1. Der Mieter kann jederzeit Ehegatten, Familienangehörige oder Lebenspartner, die mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen wollen, in die Wohnung aufnehmen, wenn diese dadurch nicht überbelegt wird. ... Der Mieter darf die Wohnung nur mit Erlaubnis des Vermieters untervermieten.