Privatentnahme und - einlage
beantwortet von
Rechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke / Dresden & Köln
Entnimmt er für seinen Lebensunterhalt und die laufenden Kosten Geld, wird dies als Privatentnahme, gleichzusetzen mit Gehalt, gewertet und unterliegt einer Lohnsteuer.