Chronologische Abfolge: Nach dem Einzug im Jahr 2011 sind Baumängel festgestellt worden, die der Bauträger reparieren sollte. ... Im September 2015 wurde folgender Beschluss gefasst (Beschluss 1), dieser Beschluss ist nicht Bestandteil der Fragestellung: Es wird der Antrag gestellt, der Verwaltung Vollmacht zu erteilen, im Namen der WEG "X" den Rechtsanwalt "Y" damit zu beauftragen, vorerst ohne Klageauftrag ein anwaltliches Aufforderungsschreiben an den Bauträger "Z" aufzusetzen, in welchem dieser unter knapper Fristsetzung aufgefordert wird, die noch ausstehenden Baumängel zu beheben. ... Folge: Schäden wurden durch den Bauträger für Haus A vollständig behoben und für Haus B wurden kleinere Schäden behoben.