Individueller GbR-Vertrag zur Regelung für privaten Hauskauf
vom 13.3.2014
98 €
Historischer Preis
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Zur Ausübung der laufenden Geschäftsführung ist jeder Gesellschafter allein befugt und vertretungsberechtigt. § 7 Kündigung Die Kündigungsfristen regeln sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere auch die Kündigung aus wichtigem Grunde. ... Sollten sich einzelne Bestimmungen des Vertrages als unwirksam erweisen, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die weggefallene Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den Zweck der weggefallenen Bestimmung mit der größtmöglichen Näherung erreicht.