lebenslange Wohnrecht an Dritte überlassen
vom 3.4.2024
für 80 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Wir wohnten zu dem Zeitpunkt im Obergeschoss und meinen Eltern im Erdgeschoß dann mit einem lebenslangen Wohnrecht mit Hege und Pflege im Alter von uns, laut Übertragsvertrag. 2006 haben wir die Wohnungen getauscht auf gegenseitigen Einverständnis, weil die EG-Wohnung größer war für uns als Familie und die OG- Wohnung dann leider nur noch für meine Mutter kleiner und ruhiger ist. ... Dann könnten wir die OG-Wohnung vermieten . ... Wir sind dann doch rechtlich nicht verpflicht, ihr Miete zu zahlen oder meine Mutter hätte Anspruch auf einen Teil der Mieteinnahmen der OG-Wohnung, oder?