Sehr geehrter Ratsuchender,
der beste Tipp wäre natürlich der Umzug (der aber derzeit nicht in Betracht kommt), da ihre Mutter anders keine Ruhe finden wird. Denn die Erfahrung zeigt, dass so ein "Trio Infernale" ständig weiter machen wird.
Nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung scheitert ein rechtliches Vorgehen derzeit an der Frage der Beweisbarkeit.
Sicherlich kann Ihre Mutter eine Unterlassungsklage erheben, müsste dann aber auch beweisen, dass die Gegnerinnen die Unwahrheit vorgetragen haben. Derzeit ist aber nicht ersichtlich, wie dieser Beweis gelingen soll.
Es wäre daher (Umzug einmal ausgeklammert) wichtig, Beweise zu sichern, was letztlich durch angekündigte Aufzeichnungen ("Ich zeichne unser Gespräch auf") oder verlässliche Zeugen möglich ist.
Liegen die Beweise vor, kann dann eine Unterlassungsklage eingeleitet werden.
Sollten nachweisbar geistige oder körperliche Schäden bei ihrer Mutter durch das Verhalten der Nachbarn entstanden sein (medizinische Feststellungen sind dafür notwendig), könnten auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden.
Ansonsten bleibt derzeit nur noch die Möglichkeit, jeglichen (künftigen) Kontakt zu unterbinden und dieses Kontaktverbot - sollte dagegen verstoßen werden - dann wieder gerichtlich geltend zu machen. Dazu muss der Verstoß aber wieder bewiesen werden können.
Ob dazu ein Anwalt des Mietervereines der richtige Rechtsanwalt ist, kann man nicht beurteilen; ich hätte da gewisse Bedenken, da es eher weniger um eine Mietsache, als um den Schutz der Persönlichkeitsrechte Ihrer Mutter gehen wird.
Natürlich kann man auch abwarten und diese Nachbarn einfach nicht mehr beachten, falls das möglich ist. Das hilft manchmal, da häufig nur die Reaktion erwartet wird - bleibt diese aus, kann das Interesse wegfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
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Guten Tag,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
Ich hatte mit einer Antwort dieser Art gerechnet.
Wichtig wäre mir nur noch die rechtliche Seite auf die Abmahnung bezogen. Diese erfolgte nun zum zweiten Mal und erst gegen die zweite wurde durch unseren Anwalt Widerspruch eingelegt. Ist der Widerspruch überhaupt in irgendeiner Weise wirksam oder anders gefragt: was passiert, wenn der Terror weiter geht und die dritte Abmahnung kommt? Kann meiner Mutter die Wohnung gekündigt werden (wegen Störung des Hausfriedens, wie es in den Abmahnungen steht)? Sie stünde dann nämlich auf der Straße. Kann denn da kein Riegel vorgeschoben werden? Ich will sagen: der Herr vom Liegenschaftsamt kann ja glauben, wem er will und somit auch abmahnen, wen er will. Mein Gespräch kann nicht mehr statt finden, da er sich allem Anschein nach schon auf die Seite der Damen geschlagen hat- sonst hätte er ja mal bei meiner Mutter nach gefragt oder sie zum Gespräch eingeladen. Auf einen Brief, wo sie es richtig stellen wollte, hat er in der Abmahnung auch geschrieben, dass ihm die Damen "glaubwürdiger" erscheinen. Im Prinzip haben wir also noch eine vierte Person, die hier fleißig mit spielt.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Grüße
Sehr geehrter Ratsuchender,
der Leiter wird den Weg des geringsten Aufwandes gehen. Daher schreibt er auch, statt ein Gespräch zu führen. Aber Sie werden Ihn nicht als "vierte Person" werten können und sollten das Gespräch gelichwohl suchen.
Eine Abmahnung kann bei einer Kündigung natürlich benutzt werden. Aber die Abmahnung muss auch den Hinweis enthalten, dass beabsichtigt ist nach erfolgloser Mahnung die Kündigung auszusprechen. Der Empfänger der Abmahnung muss in jedem Fall deutlich erkennen können, dass es sich um eine Abmahnung handelt, deren Nichtbefolgung entsprechende mietrechtliche Folgen nach sich ziehen kann.
Ob das hier so der Fall gewesen ist, kann ich nicht prüfen.
Widersprechen Sie immer einer Abmahnung, wenn deren Inhalt nicht richtig ist. Stellen Sie die Tatsachen aus Ihrer Sicht (Sicht Ihrer Mutter) auf jeden Fall richtig.
Kommt es zu einer Kündigung, wird dann der Widerspruch genauso wie die Abmahnung zu würdigen sein und zu lasten der Vermieterin entsteht dann insoweit eine Pattsituation. Aber gleichwohl könnte dann das Trio als Zeugen gehört werden.
Daher nochmals der Hinweis, alles Wesentliche ab nun zu manifestieren, zur Not mittels Handy, so dass Sie dann mithören können. Aber auch dieses Mithören muss angekündigt werden (Ich lasse meinen Sohn jetzt mithören) - SIE wären dann Zeuge.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg