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Nachbarschaftsststreit und 'Mobbing'

6. Mai 2015 17:47 |
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Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von


20:15

Guten Tag,

ich schreibe für meine Mutter (67).
Sie wohnt seit 16 Jahren in einer 2-Zimmer Wohnung und hatte so gut wie nie Probleme mit Nachbarn.
Seit einiger Zeit wird sie nun von 3 Nachbarinnen schikaniert (kleinste und nicht erwähnenswerte Vorfälle werden aufgebauscht, verdreht und es werden Dinge dazu erfunden).
Sie hat nun schon zwei Abmahnungen von ihrem Vermieter (Liegenschaftsamt der Stadt) erhalten.
In der zweiten Abmahnung hat sich der Vermieter auch ganz klar auf die Seite der drei Frauen geschlagen und zum Ausdruck gebracht, dass die Damen glaubwürdiger seien (nach der ersten Abmahnung fand ein Telefongespräch zwischen meiner Mutter und ihm statt, in dem er versicherte, er würde sie anrufen, bzw. sie dazu holen, sollte nochmal etwas negatives über sie "rein" kommen. Das ist nicht geschehen - vielmehr schrieb er die zweite, völlig haltlose und mit Lügen gefüllte (verdrehte) Abmahnung.
Wir haben nun über einen Anwalt (Mieterverein) Widerspruch eingelegt. Ich fühle mich damit aber nicht wohl. Die Damen haben jetzt eine Unterschriftenaktion gegen meine Mutter in der Nachbarschaft gestartet - sie wollen sie ganz offensichtlich und ohne Rücksicht auf Verluste aus ihrer Wohnung vertreiben.
Die psychische Belastung und die Entrüstung über so viel Dreistigkeit ist sehr groß - zumal meine Mutter sehr zuvorkommend, sozial, hilfsbereit und freundlich ist.

Die einzelnen Vorkommnisse sind einfach nicht wirklich der Rede wert. Es hat sich insgesamt richtig aufgebauscht und zu einem Wulst des Hasses seitens ihrer Nachbarinnen entwickelt. Zudem scheinen sich die Damen gegenseitig noch aufzuhetzen.
Eine der Damen ist starke Alkoholikerin (wohl auf kaltem Entzug) - man hat ja am Anfang noch ein recht gutes Verhältnis und meine Mutter hatte sogar Hilfe angeboten, wenn nötig.
Plötzlich schlägt sozusagen die Stimmung um.
Meine Mutter hat ihr gerne ein Stück vom Garten abgegeben, welchen fast ausschließlich sie in 16 Jahren gehegt und geplegt hat (sehr naturverbunden und absoluter Tier und Naturfreund). Diese Frau macht alles kaputt, pflanzt irgendwelche komische Sachen, läuft absichtlich über das Beet meiner Mutter - darauf angesprochen geht sie auf meine Mutter mit einer Spitzhacke los - kurz bevor was passiert ist, kann sie sich "retten". Hass und Wut war deutlich in ihren Augen zu sehen - es war knapp. Das soll nur ein Beispiel sein.

Anzeige folgte. Hilfe gesucht bei Mieterverein:


Es wurde eine Unterlassungserklärung an eine der Damen (die ich oben erwähnte) gesendet, die sie natülrich nicht unterschrieben hat. Die Antwort des gegnerischen Anwalts in Kurzform: Alle Anschuldigungen seien Haltlos, meine Mutter würde sie schikanieren und bedrohen / beleidigen und nicht in Ruhe lassen. Man würde die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben sondern eher rechtliche Schritte gegen meine Mutter einleiten, sollte sie sie nicht in Ruhe lassen - konkrete Vorfälle oder dergleichen sind nicht beschrieben.


Die Dame hat sich dann mit zwei anderen (auch in diesem Haus) "zusammen getan". Die beiden anderen hatten mit meiner Mutter eine kleine Auseinandersetzung, welche dazu geführt hat, dass die erste Abmahnung kam (auch hier wurde gelogen und Tatsachen verdreht, dass sich die Balken bogen).
Jetzt hat meine Mutter quasi drei Nachbarinnen gegen sich.




Wir befinden uns also zwischenmenschlich in einer Sackgasse (der Wohnungsmarkt hier ist derzeit eine Katastrophe, viel Geld ist nicht da bei kleiner Rente), eine der Damen schießt mit Anwalt zurück, das gezahlte Geld ist eigentlich für die "Katz" (250 Euro), weil gebracht hat dieser Brief von unserem Anwalt nichts und wir wissen nicht, wie es weiter geht (bleibt es jetzt ruhig oder überlegen sie sich die nächste Gemeinheit.


Ein Umzug kommt finanziell im Moment nicht in Frage - auch auf Grund der zu teuren Wohnungen. Kann man sich an eine höhere Instanz wenden? Die Polizei kann nicht viel unternehmen (Anzeigen Verleumdung, üble Nachrede u.s.w. bringen wohl nichts).
Der Herr vom Liegenschaftsamt ist der Chef, also kann man sich nicht mal an seinen Vorgesetzten wenden.
Das ganze ist aus unserer Sicht gerade wirklich aussichtslos.

Meine Mutter hat in ihrem Leben ungefähr schon so viel mit gemacht, wie andere in 10 Leben - sie ist also auch sozusagen "psychisch" vorgeschädigt und hat einfach keine Kraft mehr. Die Nerven liegen buchstäblich blank.

Haben Sie einen Tipp für mich, was wir hier am Besten machen können?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen!

Grüße

6. Mai 2015 | 18:23

Antwort

von


(2928)
Damm 2
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Tel: 0441 26726
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Sehr geehrter Ratsuchender,


der beste Tipp wäre natürlich der Umzug (der aber derzeit nicht in Betracht kommt), da ihre Mutter anders keine Ruhe finden wird. Denn die Erfahrung zeigt, dass so ein "Trio Infernale" ständig weiter machen wird.


Nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung scheitert ein rechtliches Vorgehen derzeit an der Frage der Beweisbarkeit.

Sicherlich kann Ihre Mutter eine Unterlassungsklage erheben, müsste dann aber auch beweisen, dass die Gegnerinnen die Unwahrheit vorgetragen haben. Derzeit ist aber nicht ersichtlich, wie dieser Beweis gelingen soll.

Es wäre daher (Umzug einmal ausgeklammert) wichtig, Beweise zu sichern, was letztlich durch angekündigte Aufzeichnungen ("Ich zeichne unser Gespräch auf") oder verlässliche Zeugen möglich ist.

Liegen die Beweise vor, kann dann eine Unterlassungsklage eingeleitet werden.

Sollten nachweisbar geistige oder körperliche Schäden bei ihrer Mutter durch das Verhalten der Nachbarn entstanden sein (medizinische Feststellungen sind dafür notwendig), könnten auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden.


Ansonsten bleibt derzeit nur noch die Möglichkeit, jeglichen (künftigen) Kontakt zu unterbinden und dieses Kontaktverbot - sollte dagegen verstoßen werden - dann wieder gerichtlich geltend zu machen. Dazu muss der Verstoß aber wieder bewiesen werden können.


Ob dazu ein Anwalt des Mietervereines der richtige Rechtsanwalt ist, kann man nicht beurteilen; ich hätte da gewisse Bedenken, da es eher weniger um eine Mietsache, als um den Schutz der Persönlichkeitsrechte Ihrer Mutter gehen wird.


Natürlich kann man auch abwarten und diese Nachbarn einfach nicht mehr beachten, falls das möglich ist. Das hilft manchmal, da häufig nur die Reaktion erwartet wird - bleibt diese aus, kann das Interesse wegfallen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


Rückfrage vom Fragesteller 6. Mai 2015 | 19:20

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
Ich hatte mit einer Antwort dieser Art gerechnet.
Wichtig wäre mir nur noch die rechtliche Seite auf die Abmahnung bezogen. Diese erfolgte nun zum zweiten Mal und erst gegen die zweite wurde durch unseren Anwalt Widerspruch eingelegt. Ist der Widerspruch überhaupt in irgendeiner Weise wirksam oder anders gefragt: was passiert, wenn der Terror weiter geht und die dritte Abmahnung kommt? Kann meiner Mutter die Wohnung gekündigt werden (wegen Störung des Hausfriedens, wie es in den Abmahnungen steht)? Sie stünde dann nämlich auf der Straße. Kann denn da kein Riegel vorgeschoben werden? Ich will sagen: der Herr vom Liegenschaftsamt kann ja glauben, wem er will und somit auch abmahnen, wen er will. Mein Gespräch kann nicht mehr statt finden, da er sich allem Anschein nach schon auf die Seite der Damen geschlagen hat- sonst hätte er ja mal bei meiner Mutter nach gefragt oder sie zum Gespräch eingeladen. Auf einen Brief, wo sie es richtig stellen wollte, hat er in der Abmahnung auch geschrieben, dass ihm die Damen "glaubwürdiger" erscheinen. Im Prinzip haben wir also noch eine vierte Person, die hier fleißig mit spielt.

Vielen Dank für Ihre Antwort

Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. Mai 2015 | 20:15

Sehr geehrter Ratsuchender,


der Leiter wird den Weg des geringsten Aufwandes gehen. Daher schreibt er auch, statt ein Gespräch zu führen. Aber Sie werden Ihn nicht als "vierte Person" werten können und sollten das Gespräch gelichwohl suchen.


Eine Abmahnung kann bei einer Kündigung natürlich benutzt werden. Aber die Abmahnung muss auch den Hinweis enthalten, dass beabsichtigt ist nach erfolgloser Mahnung die Kündigung auszusprechen. Der Empfänger der Abmahnung muss in jedem Fall deutlich erkennen können, dass es sich um eine Abmahnung handelt, deren Nichtbefolgung entsprechende mietrechtliche Folgen nach sich ziehen kann.

Ob das hier so der Fall gewesen ist, kann ich nicht prüfen.

Widersprechen Sie immer einer Abmahnung, wenn deren Inhalt nicht richtig ist. Stellen Sie die Tatsachen aus Ihrer Sicht (Sicht Ihrer Mutter) auf jeden Fall richtig.

Kommt es zu einer Kündigung, wird dann der Widerspruch genauso wie die Abmahnung zu würdigen sein und zu lasten der Vermieterin entsteht dann insoweit eine Pattsituation. Aber gleichwohl könnte dann das Trio als Zeugen gehört werden.

Daher nochmals der Hinweis, alles Wesentliche ab nun zu manifestieren, zur Not mittels Handy, so dass Sie dann mithören können. Aber auch dieses Mithören muss angekündigt werden (Ich lasse meinen Sohn jetzt mithören) - SIE wären dann Zeuge.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg

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