Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Die von Ihnen gewählte Vorgehensweise ist zunächst nicht zu beanstanden.
Sie haben nach dem Gesetz eine 6-wöchige Überlegungsfrist, innerhalb derer Sie das Erbe ausschlagen können.
Die Erben sind in dieser Zeit jedenfalls geschützt und können nicht mit Ansprüchen, die sich gegen den Nachlass richten, vor Ablauf der o.g. Frist überzogen werden (vgl. § 1958 BGB
).
Um die Wohnung müssen Sie sich dann nicht kümmern, wenn Sie das Erbe ausschlagen. Sie sind dann nur gehalten, den Ihnen ausgehändigten Schlüssel dem Vermieter herauszugeben.
Sie haben derzeit nur die Stellung von vorläufigen Erben.
Die schriftliche Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter muss aber beiden Erben zugehen. Es reicht insoweit nicht aus, wenn die Kündigung des Vermieters nur einem von beiden (vorläufigen) Erben zugeht.
Einseitige, empfangsbedürftige Rechtsgeschäfte (Kündigung), die gegenüber dem vorläufigen Erben vorzunehmen sind, bleiben auch gegenüber dem endgültigen Erben wirksam, vgl. § 1958 Absatz 3 BGB
.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
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Antwort
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Hallo,Wir sind mal 4 geschwister gewesen 1 hatte Pflege eltern und wurde mit 18j. Adoptiert weiss nicht wo sie lebtoder ob sie noch was damit zu tun hat,die andere lebt irgendwo in Hessen die meldet sich nur mal telefonisch.mein Bruder und ich haben jetzt erst mal alles was wir tun konnten erledigt(wie beschrieben).Weiss nicht ob wir alles richtig machen.
Trotzdem vielen Dank
Sehr geehrter Ratsuchender,
nach Ihrem Sachvortrag haben Sie bisher alles richtig gemacht.
Wenn Sie jedoch Zweifel haben, wäre es ratsam sich durch einen Kollegen vertreten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth