Arbeitslosengeld
vom 13.1.2007
30 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
Mein alter Arbeitgeber struktuiert das in Deutschland ansässige Unternehmen vollständig um. "Wegen dem VERLUST meines Arbeitsplatzes" (auch in der Aufhebung so formuliert) habe ich, gemäß bestehendem Sozialplan eine Aufhebung des Arbeitsvertrages, ohne Berücksichtigung von Kündigungszeiten (6 Wochen zum Quartalsende) ab 1.1.2007 am 6.12.2006 vereinbart, da eine Weiterbeschäftigung für den alten (und neunen AG) unzumutbar ist und für ein Handeln Eile geboten war. Gemäß Sozialplan wurde mir eine Abfindung zugesprochen, die u.a. an mein treupflichtiges Verhalten gebunden ist.