Sehr geehrter Fragesteller,
unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Informationen sowie Ihres Einsatzes erlaube ich mir, Ihre Frage wie folgt zu beantworten:
Grundsätzlich gilt:
Durch Umwandlung der GbR werden Sie nicht automatisch Vertragspartner der neu gegründeten GmbH. Vielmehr müssten die bestehenden Verträge explizit auf die neue Gesellschaft umgeschrieben werden, was wiederum nur mit Ihrer Zustimmung erfolgen kann.
Bereits aus der Tatsache, dass die neue Gesellschaft nunmehr nur noch in Höhe des Stammkapitals haftet (und nicht mehr wie bei der GbR mit dem gesamten Vermögen der Gesellschafter), entstünde für Sie ein erhöhtes Risiko, das Ihnen nicht ohne Ihr Einverständnis aufgezwungen werden kann.
Ich hoffe, Ihnen mit der Antwort weitergeholfen zu haben.
Bitte beachten Sie, dass anhand der zur Verfügung stehenden Informationen lediglich eine erste Einschätzung erfolgen konnte. Für eine umfassende Beratung ist Ihnen die weitere Beauftragung eins Rechtsanwaltes zu empfehlen. Selbstverständlich stehe ich Ihnen hierfür auch weiterhin zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Grema
Rechtsanwalt
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Christian Grema
C-G-W Rechtsanwälte
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