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Franchisvertrag

5. November 2007 09:36 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Christian Grema

Unser ehemaliger Franchisgeber, hat seine GbR aufgelöst und eine neue GmbH gegründet. Seiner Aussage nach, sind wir verpflichtet die im Franchisevertrag festgelegten Forderungen zu erfüllen, allerdings sind wir der Meinung, dass er solange er mit der neuen Firma nicht nachweislich eine Rechtsnachfolge angetreten hat, auch keine Forderungen mehr stellen darf/kann.

Im Handelsregisterauszug ist nichts über eine angetretene Rechtsnachfolge zu finden.
Die Gründer der ehemaligen GbR sind nicht dieselben, welche die GmbH gegründet haben.

Wir wurden nie schriftlich über die Auflösung des einen und die Gründung des anderen Unternehmens informiert.

Sind wir also der neuen GmbH in irgendeiner Weise verpflichtet ?

Sehr geehrter Fragesteller,

unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Informationen sowie Ihres Einsatzes erlaube ich mir, Ihre Frage wie folgt zu beantworten:


Grundsätzlich gilt:
Durch Umwandlung der GbR werden Sie nicht automatisch Vertragspartner der neu gegründeten GmbH. Vielmehr müssten die bestehenden Verträge explizit auf die neue Gesellschaft umgeschrieben werden, was wiederum nur mit Ihrer Zustimmung erfolgen kann.

Bereits aus der Tatsache, dass die neue Gesellschaft nunmehr nur noch in Höhe des Stammkapitals haftet (und nicht mehr wie bei der GbR mit dem gesamten Vermögen der Gesellschafter), entstünde für Sie ein erhöhtes Risiko, das Ihnen nicht ohne Ihr Einverständnis aufgezwungen werden kann.

Ich hoffe, Ihnen mit der Antwort weitergeholfen zu haben.

Bitte beachten Sie, dass anhand der zur Verfügung stehenden Informationen lediglich eine erste Einschätzung erfolgen konnte. Für eine umfassende Beratung ist Ihnen die weitere Beauftragung eins Rechtsanwaltes zu empfehlen. Selbstverständlich stehe ich Ihnen hierfür auch weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen



Christian Grema
Rechtsanwalt

_____________
Christian Grema
C-G-W Rechtsanwälte

Postfach 1543
76605 Bruchsal

Tel.: (07251) 392 44 30 (24h)
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