Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ohne die Kenntnis des Vertrages wird sich diese Frage nicht abschließend beantworten lassen. Wenn dem Verlag die Verwertungsrechte bis zum Ablauf der Schutzfristen vertraglich eingeräumt wurden und diese Verwertungsrechte übertragbar waren (was beides nicht unbedingt ungewöhnlich wäre), dann wären die Rechte auch nach über 25 Jahren Stillstand und ggf. Auflösung des Vertragspartners möglicherweise noch in der Hand eines Rechtsnachfolgers ("Copyright-Grab").
Ich sehe hier nach Ihrer Schilderung zwar nur ein äußerst geringes Risiko, dass sich noch jemand an der Neuveröffentlichung stören wird (ich gehe auch davon aus, dass das Buch kein Bestseller war). Wenn Ihre Kundin aber auf Nummer Sicher gehen will, müsste recherchiert werden, ob der Verlag noch existiert oder ob es einen Rechtsnachfolger gibt. Dann müsste beim Verlag Einsicht in den Vertrag beansprucht werden (§ 810 BGB
). Ergeben sich hieraus noch bestehende exklusive Verwertungsrechte, die einer Neuveröffentlichung entgegenstehen, könnte ein Rücktritt bzw. Rückruf (§ 17 Verlagsgesetz, § 41 UrhG
) in Betracht kommen, wenn der Verlag nicht freiwillig auf seine Rechte verzichtet.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen