Hentai strafbar?
vom 6.7.2009
20 €
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Angenommen Person A wurde bereits strafrechtlich wegen Verstoßes gegen §184b StGB verfolgt, das Verfahren jedoch eingestellt und surft über ein Ergebnis einer Suchmaschine auf einer Hentai-Seite herum, welche möglicherweise Bilder von Hentai Figuren in kindlicher Form (schwer festzustellen) anbietet - inwieweit muss A mit einer erneuten Verfolgung rechnen?