Hintergrund ist folgender,wie auch immer das nun von rechtlicher Relevanz sein mag,aber bevor das dem Wohnhaus nebenliegende Grundstück (samt Gebäude und Garage)in meinen Besitz überging,erläuterte ich dem Vorbesitzer sowie der Erbin mein Vorhaben.Ich möchte eine Hundetagesstätte errichten,auch laut Baubehörde eine durchaus außenbereichskonforme Nutzung.Es sei alles kein Problem,ich könne hier machen was ich wolle,die Erbin hat selber eine Hündin,man zeigte sich sehr solidarisch.Vorbesitzer meines Grundstückes und Erbin des Wohnhauses sind miteinander verwand und es scheint das diese kameradschaftliche Umgangsform mit mir eher eine List war,um mir die "Imobilie des Untergangs" auf´s Auge zu drücken,denn kaum war der Kauf besiegelt,war Schluß mit Freundlich und nachdem ich dann noch die "Frechheit" hatte beim Bauamt einen Antrag zu stellen,ist nun meine Nachbarin "gegen Alles".Ich erfuhr im Nachinein,daß der Vorbesitzer wohl schon mal eine Wohnnutzung bestrebt hatte,die ihm allerdings verweigert wurde,also weg damit und da ich zuvor schon von der verstorbenen Dame eine große Freizeitwiese gepachtet habe,paßte ich mit meinem Interesse natürlich gerade richtig ins Konzept :-( Nun bestrebe ich eine außenbereichskonforme Nutzung an > Vet.amt,Obere Landschschaftsschutzbehörde und auch vom Ordungsamt giebt es bezüglich meines Vorhabens keine Einwände,seitens der Baubehörde ist mein Vorhaben planungsrechtlich ebenfalls genehmigungsfähig,aber leider nicht baurechtlich,weil die Feuerwehr da nicht hoch kommt ! Ich hätte,was meines Erachtens auch im Interesse der Erbin liegen sollte,den Weg entsprechend hergerichtet.Das darf ich aber nicht,sie möchte das das Haus kpl zuwuchert,kein witz und die Behörde sagt inhaltlich > da greift das Gewohnheitsrecht,eine Auflage bez des Weges wird der Erbin nicht gemacht.Da muß die Feuerwehr also nicht hinkommen können,da ich aber eine neue Rechtsform bestrebe,müsse ich halt alle aktuellen Auflagen erfüllen.Überall dort im Außenbereich stehen Verschläge,Holzhütten und übelste Baracken,ausnahmelos jedes dieser Gebilde hat eine Baugenehmigung,selbst der 10m entfehrnte Taubenschlag wurde 1995 abgenommen und der vorletzte Besitzer meines Grundstückes war Leiter der Herner Baubehörde !