Ich lebe gegenwärtig in Trennung.die gemeinsame elterliche sorge für das eheliche 9 jährigen kind steht beiden zu, Allerdings mußte ich vor kurzem erfahren,das meine frau entgegen der früheren Übereinkunft in erheblichem Maße religiöse Veranstaltungen gemeinsam mit meinem sohn wahrnimmt, ich habe mehrfach und beständig versucht,eine tragfähige Einigung herbeizuführen.Dies erscheint nunmehr leider definitiv fehlgeschlagen.Aus meiner sicht besteht keine Möglichkeit,zu einer gemeinsamen Übereinkunft hinsichtlich der religiösen Erziehung zu kommen Vielmer versucht meine Frau offenbar,dadurch Fakten zu schaffen,das sie mein sohn regelmäßig zu Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen mitnimmt.Das Kind wird insbsondere gezwungen,an den Gottesdienstveranstaltungen teilzunehmen,die jeden Samstag von 9.00 Uhr bis etwa 16.30 uhr stattfinden,mein sohn möchte nicht an den Veranstaltungen teilnehmen und wird hierzu gezwungen,es steht außer Streit,daß mein sohn zum Zeitpunkt der Eheschließung weder in dem Glaubensbekenntnis der Siebenten Tags Adventisten noch in einem anderen Glaubensbekenntnis einer anderen Glaubensgemeinschaft erzogen wurde, nun meine frage ist: ich möchte beim Vormundschaftsgericht einen antrag stellen das es meiner frau untersagt wird meinen sohn in dem bekenntnis zu erziehen nun weiss ich nicht ob ich damit erfolgs aussichten habe,auserdem würde mich interresiren ob es vergleichs fälle oder gerichtsurteile giebt