Muss ich Miete zahlen, obwohl ich die Wohnung nicht nutzen darf?
vom 4.5.2009
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler / Mainz
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Ex-Partner hat 2008 eine Wohnung angemietet, in der ich zusammen mit ihm als seine Untermieterin wohne. Laut Untermietvertrag steht mir, gegen die monatlich fällige Miete, die Nutzung eines Zimmers und die Mitnutzung von Wohnzimmer, Küche und Bad zu. Da die Beziehung außeinander ging, wurde mir die Wohnung fristgerecht zum 30.06.2009 gekündigt.